Das Thema Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist in den vergangenen Jahren in die gesellschaftliche Aufmerksamkeit gerückt. Mit der Veröffentlichung der Präventionsordnung durch Bischof Genn und der Ausführungsbestimmungen sind Leitungskräfte und Mitarbeitende, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und diese betreuen, verpflichtet, an Schulungsmassnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt teilzunehmen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Information und Sensibilisierung Erwachsener und Heranwachsender ein wirksamer Schutz für Kinder und Jugendliche ist.
Für die katholischen Tageseinrichtungen für Kinder in Trägerschaft der Kirchengemeinden bietet der Diözesancaritasverband Schulungen zur Umsetzung der Präventionsordnung an. Die Schulungen sind an den Ausführungsbestimmungen und am Schulungskonzept des Bistums Münster ausgerichtet.
Das Angebot ist kostenfrei und richtet sich an Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen in kirchengemeindlicher Trägerschaft.